Informationen des Abwasserzweckverbandes Gerswalde

hier: Bau von Kleinkläranlagen

Die erforderliche Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage ist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark in 17291 Prenzlau, Karl-Marx-Str. 1 zu beantragen.

Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung ist der Abwasserzweckverband Gerswalde oder Ihr Beauftragter für die Entsorgung des nichtseparierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen weiterhin zuständig.

Vor Baubeginn ist ein Entwässerungsantrag zum Anschluss an die dezentrale Entwässerungsanlage des Abwasserzweckverbandes Gerswalde mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.
Ein entsprechendes Formular wird Ihnen auf Anfrage zugeschickt bzw. können Sie dieses hier herunterladen.

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist so anzulegen, dass das Entsorgungsfahrzeug ungehindert (bis auf mind. 20 m) anfahren und die Entleerung vornehmen kann.

Vor der Inbetriebnahme muss durch den Abwasserzweckverband Gerswalde die Abnahme der Kleinkläranlage erfolgen.

Zum Termin der Abnahme vor Ort legen Sie bitte den Mitarbeitern des Abwasserzweckverbandes Gerswalde eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls der Baufirma, welche die ordnungsgemäße Bauausführung Ihrer Kleinkläranlage damit bestätigt, vor.

 

Für die Bereiche der Gemeinden Milmersdorf, Temmen-Ringenwalde und Flieth-Stegelitz sind die entsprechenden Anträge bei den Gemeinden bzw. dem Abwasserzweckverband Gerswalde als Beauftragten der Gemeinden einzureichen.