Informationen des Abwasserzweckverbandes Gerswalde

hier: Bau von Sammelgruben

Die Grundstücksentwässerungsanlage auf dem anzuschließenden Grundstück ist vom Grundstückseigentümer nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik insbesondere unter Einhaltung der technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen (DIN 1986 und DIN 4261) auf eigene Kosten herzustellen und zu unterhalten.

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist so anzulegen, dass das Entsorgungsfahrzeug ungehindert (bis auf mind. 20 m) anfahren und die Entleerung vornehmen kann. Dabei muss der Deckel von einer Person zu öffnen sein.

Die Sammelgrube ist in der Regel an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße anzuordnen. Empfohlen wird der Einbau einer Saugleitung DN 100 mit Perrotkupplung, die vom öffentlichen Straßenbereich bedienbar anzuordnen ist. Die Saugleitung soll nach dem Entsorgungsvorgang selbständig zur Grube hin leer laufen.

Es ist zu beachten, dass die Sammelgrube nicht unter Aufenthaltsräumen angelegt werden darf. Sie muss von Öffnungen zu Aufenthaltsräumen mindestens 5 m und von den Grundstücksgrenzen mindestens 2 m entfernt sein.

Außerdem ist sicherzustellen, dass keine Einleitung von Fremdwasser (z.B. Regenwasser, Grundwasser) in die Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt.

Die Größe für die Sammelgrube ist mit dem Abwasserzweckverband Gerswalde abzustimmen. Im Allgemeinen beträgt die Mindestgröße 6 m³, bei einem neuen Einfamilienhaus 10 m³.

Abwassersammelgruben mit einer Größe von über 10 m³ sind außerdem baugenehmigungspflichtig. Bitte setzen Sie sich dazu mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Uckermark (03984/703863) in Verbindung.

Vor Baubeginn ist ein Entwässerungsantrag beim Abwasserzweckverband Gerswalde einzureichen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen auf Anfrage zugeschickt bzw. können Sie dieses hier herunterladen.

Die Anlage darf erst nach Abnahme durch den Abwasserzweckverband Gerswalde in Betrieb genommen werden. Bis zur Abnahme dürfen Rohrgräben nicht verfüllt werden.

Es wird empfohlen, dass Sie sich den ordnungsgemäßen Bau Ihrer Sammelgrube vom Hersteller in Form eines Dichtigkeitsnachweises bestätigen lassen. Eine Kopie dieses Protokolls zur Dichtigkeitsprüfung übergeben Sie bitte dem Abwasserzweckverband Gerswalde bei Abnahme der Sammelgrube.

 

Für die Bereiche der Gemeinden Milmersdorf, Temmen-Ringenwalde und Flieth-Stegelitz sind die entsprechenden Anträge bei den Gemeinden bzw. dem Abwasserzweckverband Gerswalde als Beauftragten der Gemeinden einzureichen.